Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021)

GLUESTV2021_2

§ 1

Dem am 24. März 2026 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021) wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2