Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes
GStDVDV 2024§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes vom 12. Januar 2017 (BGBl. I S. 82) außer Kraft.