Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ermächtigung des Ministers des Innern zum Erlaß einer Rechtsverordnung über den Gebührenrahmen bei der Festsetzung von Gebühren nach § 9 der Grundstücksverkehrsordnung

GVOGebÜV

§ 1

Der Minister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen

mit dem Minister der Finanzen eine Rechtsverordnung über den

Gebührenrahmen für die Festsetzung von Gebühren nach § 9

der Grundstücksverkehrsordnung zu erlassen.

§ 2