Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Ermächtigung des Ministers des Innern zum Erlaß einer Rechtsverordnung über den Gebührenrahmen bei der Festsetzung von Gebühren nach § 9 der Grundstücksverkehrsordnung
GVOGebÜV§ 1
Der Minister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen
mit dem Minister der Finanzen eine Rechtsverordnung über den
Gebührenrahmen für die Festsetzung von Gebühren nach § 9
der Grundstücksverkehrsordnung zu erlassen.