Gesetze / Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 79 Rechtsverordnungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 25.01.2021. Zur aktuellen Fassung → Das Nähere über das Verfahren vor der Kartellbehörde bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.