Gesetze / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Wetterdienst des Bundes

GWDAPrV

§ 1 Diplomstudium

Das Diplomstudium „Wetterdienst“ an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachhochschule) ist der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Wetterdienst des Bundes.

§ 2