Gesetze / Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten
GWStatG§ 4 Periodizität und Berichtszeitraum
(1) Die Erhebung wird dreijährlich durchgeführt.
(2) Der Berichtszeitraum für eine Erhebung umfasst drei Kalenderjahre.
(3) Der erste Berichtszeitraum umfasst die Kalenderjahre 2021, 2022 und 2023.