Gesetze / Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten
GWStatG§ 7 Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind
1.
Bezeichnung oder Name und Anschrift der Erhebungseinheit,
2.
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.