Gesetze / Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten

GWStatG

§ 7 Hilfsmerkmale

Hilfsmerkmale sind

1.
Bezeichnung oder Name und Anschrift der Erhebungseinheit,
2.
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.
§ 6 § 8