Gesetze / GastgewAusbV 1998 · BGBl I 1998, 351

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

20 Normen · ausgefertigt 13.02.1998 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Erster Teil · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
  4. § 2 Ausbildungsdauer
  5. § 3 Fortsetzung der Berufsausbildung
  6. Zweiter Teil · Ausbildungsberufsbilder, Ausbildungsrahmenplan
  7. § 4 Ausbildungsberufsbild für die Fachkraft im Gastgewerbe und gemeinsamer Teil der Ausbildungsberufsbilder für den Restaurantfachmann/die Restaurantfachfrau, den Hotelfachmann/die Hotelfachfrau, den Hotelkaufmann/die Hotelkauffrau und den Fachmann für Systemgastronomie/die Fachfrau für Systemgastronomie
  8. § 5 Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Restaurantfachmann/die Restaurantfachfrau
  9. § 6 Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Hotelfachmann/die Hotelfachfrau
  10. § 7 Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Hotelkaufmann/die Hotelkauffrau
  11. § 8 Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Fachmann für Systemgastronomie/die Fachfrau für Systemgastronomie
  12. § 9 Ausbildungsrahmenplan
  13. Dritter Teil · Ausbildungsplan und Berichtsheft
  14. § 10 Ausbildungsplan
  15. § 11 Berichtsheft
  16. Vierter Teil · Prüfungen
  17. § 12 Zwischenprüfung
  18. § 13 Abschlußprüfung für den Ausbildungsberuf Fachkraft im Gastgewerbe
  19. § 14 Abschlußprüfung für den Ausbildungsberuf Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau
  20. § 15 Abschlußprüfung für den Ausbildungsberuf Hotelfachmann/Hotelfachfrau
  21. § 16 Abschlußprüfung für den Ausbildungsberuf Hotelkaufmann/Hotelkauffrau
  22. § 17 Abschlußprüfung für den Ausbildungsberuf Fachmann für Systemgastronomie/Fachfrau für Systemgastronomie
  23. Fünfter Teil · Übergangs- und Schlußvorschriften
  24. § 18 Aufhebung von Vorschriften
  25. § 19 Übergangsregelung
  26. § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  27. Anlage (zu § 9) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung im Gastgewerbe