Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen und für Europa

GebOMdFE

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen vom 2. April 2003 ( GVBl. II S. 298) außer Kraft.

Einzelnorm

Potsdam, den 25. März 2020

Die Ministerin der Finanzen und für Europa

Katrin Lange

Anlagen

1

Anlage - Gebührenordnung des Ministeriums der Finanzen und für Europa 161.6 KB

§ 1