Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen und für Europa
GebOMdFE§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen vom 2. April 2003 ( GVBl. II S. 298) außer Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 25. März 2020
Die Ministerin der Finanzen und für Europa
Katrin Lange
Anlagen
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Anlage - Gebührenordnung des Ministeriums der Finanzen und für Europa 161.6 KB