Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/zur Gebäudereinigerin
GebReinigAusbV 1999§ 5 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.