Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/zur Gebäudereinigerin
GebReinigAusbV 1999§ 9 Übergangsregelung
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.