Gesetze / Gendiagnostik-Kommission-Kostenverordnung
GenDKKostV§ 2 Gebühren
Die Gebühr für Stellungnahmen gemäß § 16 Absatz 2 des Gendiagnostikgesetzes beträgt 100 bis 2 000 Euro. Die Gebühr für Stellungnahmen gemäß § 23 Absatz 5 des Gendiagnostikgesetzes beträgt 100 bis 800 Euro.