Gesetze / Gendiagnostik-Kommission-Kostenverordnung

GenDKKostV

§ 2 Gebühren

Die Gebühr für Stellungnahmen gemäß § 16 Absatz 2 des Gendiagnostikgesetzes beträgt 100 bis 2 000 Euro. Die Gebühr für Stellungnahmen gemäß § 23 Absatz 5 des Gendiagnostikgesetzes beträgt 100 bis 800 Euro.

§ 1 § 3