Gesetze / Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung
GenTPflEV§ 8 Bewirtschaftungsmaßnahmen
Bei allen Bewirtschaftungsmaßnahmen einschließlich der Ernte sind Einträge von gentechnisch veränderten Organismen in fremde Grundstücke durch Wahl einer geeigneten Technik auf das Mindestmaß zu beschränken.