Gesetze / Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung

GenTPflEV

§ 8 Bewirtschaftungsmaßnahmen

Bei allen Bewirtschaftungsmaßnahmen einschließlich der Ernte sind Einträge von gentechnisch veränderten Organismen in fremde Grundstücke durch Wahl einer geeigneten Technik auf das Mindestmaß zu beschränken.

§ 7 § 9