Gesetze / GenTSV 2021 · BGBl I 2019, 1235

Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen

33 Normen · ausgefertigt 12.08.2019 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen
  5. § 3 Begriffsbestimmungen
  6. Abschnitt 2 · Grundlagen und Durchführung der Sicherheitseinstufung
  7. § 4 Grundlagen der Risikobewertung und der Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten
  8. § 5 Risikobewertung von Organismen
  9. § 6 Veröffentlichung der Liste risikobewerteter Spender- und Empfängerorganismen
  10. § 7 Biologische Sicherheitsmaßnahmen
  11. § 8 Empfängerorganismen und Vektoren als Teil einer biologischen Sicherheitsmaßnahme
  12. § 9 Grundsatz der Sicherheitseinstufung
  13. § 10 Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Mikroorganismen
  14. § 11 Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Tieren und Pflanzen
  15. § 12 Gentechnische Arbeiten zur Herstellung von hochwirksamen Toxinen
  16. Abschnitt 3 · Sicherheitsmaßnahmen
  17. § 13 Allgemeine Schutzpflicht, Arbeitsschutz
  18. § 14 Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und für Produktionsbereiche
  19. § 15 Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser
  20. § 16 Sicherheitsmaßnahmen für Tierräume
  21. § 17 Allgemeine Arbeitssicherheitsmaßnahmen
  22. § 18 Arbeitssicherheit bei Prüfung, Wartung und Veränderung von Anlagen, Apparaturen und Einrichtungen
  23. § 19 Anpassung von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und Überwachung des Arbeitsbereiches
  24. § 20 Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen
  25. § 21 Unterrichtung der Beschäftigten
  26. § 22 Allgemeine Anforderungen an die Abwasser- und Abfallbehandlung
  27. § 23 Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2
  28. § 24 Entsorgung von Abwässern und Abfällen ohne Vorbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2
  29. § 25 Inaktivierung von gentechnisch veränderten Organismen vor der Abwasser- oder Abfallentsorgung
  30. § 26 Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 3 und 4
  31. Abschnitt 4 · Projektleiter
  32. § 27 Verantwortlichkeiten des Projektleiters
  33. § 28 Sachkunde des Projektleiters
  34. Abschnitt 5 · Beauftragter für die Biologische Sicherheit
  35. § 29 Bestellung eines Beauftragten für die Biologische Sicherheit
  36. § 30 Sachkunde des Beauftragten für die Biologische Sicherheit
  37. § 31 Aufgaben des Beauftragten für Biologische Sicherheit
  38. § 32 Pflichten des Betreibers gegenüber dem Beauftragten für die Biologische Sicherheit
  39. Abschnitt 6 · Ordnungswidrigkeiten
  40. § 33 Ordnungswidrigkeiten
  41. Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1) Allgemeine Kriterien für die Risikobewertung
  42. Anlage 2 (zu § 14) Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und für Produktionsbereiche
  43. Anlage 3 (zu § 15) Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser
  44. Anlage 4 (zu § 16) Sicherheitsmaßnahmen für Tierräume