Gesetze / Gentechnik-Verfahrensverordnung

GenTVfV

§ 2 Beratung

Sobald der Betreiber die zuständige Behörde über das geplante gentechnische Vorhaben unterrichtet, soll diese ihn im Hinblick auf die Antragstellung oder auf eine notwendige Anzeige oder Anmeldung beraten.

§ 1 § 3