Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen

GesWFachwPrV

§ 10 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

§ 9 § 11