Gesetze / GeschGehG · BGBl I 2019, 466
Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
23 Normen · ausgefertigt 18.04.2019 · Änderungen
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeines
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Erlaubte Handlungen
- § 4 Handlungsverbote
- § 5 Ausnahmen
- Abschnitt 2 · Ansprüche bei Rechtsverletzungen
- § 6 Beseitigung und Unterlassung
- § 7 Vernichtung; Herausgabe; Rückruf; Entfernung und Rücknahme vom Markt
- § 8 Auskunft über rechtsverletzende Produkte; Schadensersatz bei Verletzung der Auskunftspflicht
- § 9 Anspruchsausschluss bei Unverhältnismäßigkeit
- § 10 Haftung des Rechtsverletzers
- § 11 Abfindung in Geld
- § 12 Haftung des Inhabers eines Unternehmens
- § 13 Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung
- § 14 Missbrauchsverbot
- Abschnitt 3 · Verfahren in Geschäftsgeheimnisstreitsachen
- § 15 Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
- § 16 Geheimhaltung
- § 17 Ordnungsmittel
- § 18 Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens
- § 19 Weitere gerichtliche Beschränkungen
- § 20 Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 16 bis 19
- § 21 Bekanntmachung des Urteils
- § 22 Streitwertbegünstigung
- Abschnitt 4 · Strafvorschriften
- § 23 Verletzung von Geschäftsgeheimnissen