Gesetze / Gewalthilfegesetz

GewHG

§ 11 Evaluierung

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend evaluiert die Auswirkungen dieses Gesetzes auf wissenschaftlicher Grundlage unter Einbeziehung der Anwendungspraxis acht Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.

§ 10