Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz

GfwtDBwVDV

§ 32 Bestandteile

Die Laufbahnprüfung besteht aus

1.
einer schriftlichen Prüfung,
2.
einer praktischen Prüfung und
3.
einer mündlichen Prüfung.
§ 31 § 33