Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin
GlAusbV 2001§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Verglasung und Glasbau und
2.
Fenster- und Glasfassadenbau
gewählt werden.