Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin

GlasVAusbV

§ 2 Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Im dritten Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Kanten- und Flächenveredelung,
2.
Schliff und Gravur,
3.
Glasmalerei und Kunstverglasung

gewählt werden.

§ 1 § 3