Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin
GlasVAusbV§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Im dritten Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Kanten- und Flächenveredelung,
2.
Schliff und Gravur,
3.
Glasmalerei und Kunstverglasung
gewählt werden.