Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin

GlasVAusbV

§ 6 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

§ 5 § 7