Gesetze / Glasapparatebauer-Ausbildungsverordnung

GlasappAusbV 2023

§ 11 Zeitpunkt

(1) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.

(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.

§ 10 § 12