Gesetze / Glasapparatebauer-Ausbildungsverordnung
GlasappAusbV 2023§ 6 Zeitpunkt
(1) Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
Gesetze / Glasapparatebauer-Ausbildungsverordnung
GlasappAusbV 2023(1) Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.