Gesetze / Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung
GleiBStiftG§ 2 Stiftungszweck
Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.
Gesetze / Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung
GleiBStiftGStiftungszweck ist die Stärkung und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.