Gesetze / Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GmbHG§ 25 Zwingende Vorschriften
Von den in den §§ 21 bis 24 bezeichneten Rechtsfolgen können die Gesellschafter nicht befreit werden.
Gesetze / Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GmbHGVon den in den §§ 21 bis 24 bezeichneten Rechtsfolgen können die Gesellschafter nicht befreit werden.