Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
GntDBwVVDV§ 27 Laufbahnprüfung und Bestandteile
(1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.
(2) Die Bachelorprüfung besteht aus
1.
den Modulprüfungen sowie aus
2.
der Abschlussarbeit.