Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

GntDBwVVDV

§ 27 Laufbahnprüfung und Bestandteile

(1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.

(2) Die Bachelorprüfung besteht aus

1.
den Modulprüfungen sowie aus
2.
der Abschlussarbeit.
§ 26 § 28