Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
GntDBwVVDV§ 63 Ordnung der Hochschule zum Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren
Näheres zum Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren regelt die Hochschule in einer Ordnung.