Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –

GntVDDVCSVDV

§ 22 Dauer und Gliederung des Studiums

(1) Das Studium dauert in der Regel drei Jahre.

(2) Das Studium umfasst 24 Monate Fachstudien an der Hochschule und zwölf Monate berufspraktische Studienzeiten.

(3) Das Studium gliedert sich in fünf Studienabschnitte. Die Studienabschnitte verteilen sich wie folgt auf die Semester:

SemesterStudienabschnitt
12
11. SemesterGrundstudium
22. SemesterGrundstudium
33. SemesterBerufspraktische Studienzeit I
44. SemesterHauptstudium I
55. SemesterBerufspraktische Studienzeit II
66. SemesterHauptstudium II

(4) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist verpflichtend.

§ 21 § 23