Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –

GntVDDVCSVDV

§ 38 Bestandteile der Laufbahnprüfung

Die Laufbahnprüfung besteht aus

1.
der Zwischenprüfung,
2.
den Modulprüfungen des Hauptstudiums und
3.
der Diplomarbeit.
§ 37 § 39