Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –
GntVDDVCSVDV§ 60 Bestandteile der Diplomarbeit
Die Diplomarbeit besteht aus
1.
der schriftlichen Ausarbeitung,
2.
der Präsentation und
3.
der Disputation.