Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –
GntVDDVCSVDV§ 62 Formale Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung
Die formalen Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung legt das Prüfungsamt fest.