Gesetze / Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954)
GoetheMedStat 2003Art 7
Besondere Pflichten und Rechte sind mit der Verleihung der Goethe-Medaille nicht verbunden.
Gesetze / Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954)
GoetheMedStat 2003Besondere Pflichten und Rechte sind mit der Verleihung der Goethe-Medaille nicht verbunden.