Gesetze / Goldschmied-Ausbildungsverordnung
GoldSchmAusbV§ 3 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Für das dritte und vierte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Schmuck
2.
Juwelen
3.
Ketten
gewählt werden.