Gesetze / Goldschmied-Ausbildungsverordnung

GoldSchmAusbV

§ 3 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Für das dritte und vierte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Schmuck
2.
Juwelen
3.
Ketten

gewählt werden.

§ 2 § 4