Gesetze / Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Mai 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr

GrAbfertCESVtrG

Art 1

Dem in Furth im Wald am 19. Mai 1995 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2