Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
GtDBWVAPrV§ 9b Bestandteile des Auswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren besteht aus
1.
einem schriftlichen Teil und
2.
einem mündlichen Teil.