Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

GtDBWVAPrV

§ 9b Bestandteile des Auswahlverfahrens

Das Auswahlverfahren besteht aus

1.
einem schriftlichen Teil und
2.
einem mündlichen Teil.
§ 9a § 9c