Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
GtDFmEloAufklVDV§ 1 Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes besteht aus der berufspraktischen Studienzeit und der Laufbahnprüfung nach dieser Verordnung.