Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund
GtDITZBundVDV 2020§ 14 Bachelorstudium
(1) Das Bachelorstudium richtet sich nach den Studien- und Prüfungsordnungen der Universität. Diese sind auf der Internetseite der Universität veröffentlicht.
(2) Das Informationstechnikzentrum Bund ordnet die Anwärterinnen und Anwärter für das Bachelorstudium an die Universität ab.