Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund
GtDITZBundVDV§ 20 Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung besteht aus
1.
der Bachelorprüfung und
2.
der mündlichen Abschlussprüfung.