Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund

GtDITZBundVDV

§ 20 Laufbahnprüfung

Die Laufbahnprüfung besteht aus

1.
der Bachelorprüfung und
2.
der mündlichen Abschlussprüfung.
§ 19 § 21