Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund
GtDITZBundVDV§ 3 Dienstbehörde
Dienstbehörde der Anwärterinnen und Anwärter ist das Informationstechnikzentrum Bund.