Gesetze / Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung
GuAMKflAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf des Kaufmanns für Groß- und Außenhandelsmanagement und der Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.