Gesetze / Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung
GuAMKflAusbV§ 5 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.