Gesetze / Verfahrensordnung für Höfesachen
HöfeVfO§ 16 Übergabeverträge
Für die Genehmigung eines Übergabevertrages gelten die Vorschriften der §§ 13 bis 15 sinngemäß.
Gesetze / Verfahrensordnung für Höfesachen
HöfeVfOFür die Genehmigung eines Übergabevertrages gelten die Vorschriften der §§ 13 bis 15 sinngemäß.