Gesetze / Geflügel-Salmonellen-Verordnung

HüSalmoV

§ 28 Maßregeln nach amtlicher Feststellung

Ist in einem Hähnchenmastbetrieb auf Grund einer Untersuchung nach § 27 eine Infektion mit Salmonellen der Kategorie 1 amtlich festgestellt worden, gilt § 11 Absatz 1 entsprechend.

§ 26 § 28