Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle

HAVELPOLDER

§ 1

Dem am 13. Juli 2023 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein und der Bundesrepublik Deutschland über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2