Gesetze / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

HBPolVDAufstV

§ 16 Fächer der theoretischen Ausbildung

(1) Die Ausbildung erfolgt in den Fächern

1.
Einsatzlehre und Kriminalistik,
2.
Einsatzrecht,
3.
Führungslehre,
4.
Recht des öffentlichen Dienstes sowie
5.
Staats- und Verfassungsrecht.

(2) Die theoretische Ausbildung erfolgt an der Bundespolizeiakademie.

§ 15 § 17