Gesetze / Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
HBPolVDAufstV§ 6 Zweck des Auswahlverfahrens
Im Auswahlverfahren wird festgestellt, ob die Bewerberinnen und Bewerber für die Aufstiegsausbildung geeignet und befähigt sind.