Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 1996
HG 1996§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des
Landes Brandenburg wird in Einnahme und Ausgabe auf 19 770 084 000 Deutsche
Mark festgestellt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
beläuft sich auf 6 602 553 700 Deutsche Mark.