Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 1996
HG 1996§ 6 Globale Minderausgabe
Die bei Kapitel 20 020 Titel 972 10 eingestellte globale
Minderausgabe in Höhe von 21 940 000 Deutsche Mark ist bei den Ausgaben
der Hauptgruppen 4, 5 und 6 zu erwirtschaften. Hiervon ausgenommen sind die in
Kapitel 20 030 veranschlagten Ausgaben (Steuerverbund und sonstige Leistungen
an die Kommunen). Das Nähere regelt die Ministerin der Finanzen.