Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 1996

HG 1996

§ 6 Globale Minderausgabe

Die bei Kapitel 20 020 Titel 972 10 eingestellte globale

Minderausgabe in Höhe von 21 940 000 Deutsche Mark ist bei den Ausgaben

der Hauptgruppen 4, 5 und 6 zu erwirtschaften. Hiervon ausgenommen sind die in

Kapitel 20 030 veranschlagten Ausgaben (Steuerverbund und sonstige Leistungen

an die Kommunen). Das Nähere regelt die Ministerin der Finanzen.

§ 5 § 7