Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 1997
HG 1997§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des
Landes Brandenburg wird in Einnahmen und Ausgaben auf 19 612 780 300 Deutsche
Mark festgestellt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
beläuft sich auf 5 797 232 400 Deutsche Mark.